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Gisela Fischer, Geschäftsführerin
Plogmanns Feld 14
D - 49170 Hagen a.T.W.
Tel. 05401 - 90457
Fax 05401 - 897210
E-mail: gisela.fischer.hagen@gmx.de
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Osnabrück HRB 110971
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Dr. Günther Fischer, Plogmanns Feld 14, 49170 Hagen a.T.W., Tel. 05401 - 90457,
Email: dr.g.fischer@gmx.de
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01.03.2023
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Datenschutzerklärung
Stand: 01.03.2023
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MarketingMedia Fischer GmbH
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Persönliche Daten
Personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift,Telefonnummer, Bankdaten, die allein zum Zwecke der Durchführung eines entstehenden Vertragsverhältnisses notwendig und erforderlich sind, werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben.
Datenspeicherung
Sofern an anderer Stelle nicht anders gekennzeichnet, werden Ihre personenbezogenen Daten gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt. Eine Speicherung kann darüber hinaus dann erfolgen, wenn dies durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber in unionsrechtlichen Verordnungen, Gesetzen oder sonstigen Vorschriften, denen der Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde. Eine Sperrung oder Löschung der Daten erfolgt auch dann, wenn eine durch die genannten Normen vorgeschriebene Speicherfrist abläuft, es sei denn, dass eine Erforderlichkeit zur weiteren Speicherung der Daten für einen Vertragsabschluss oder eine Vertragserfüllung besteht. Aufbewahrungspflichten, die uns zur Aufbewahrung von Daten verpflichten, ergeben sich aus Vorschriften der Rechnungslegung (§ 257 HGB) und aus steuerrechtlichen Vorschriften (§ 147 AO sowie § 14b UStG). Gemäß diesen Vorschriften sind geschäftliche Kommunikation, geschlossene Verträge und Buchungsbelege bis zu 10 Jahre aufzubewahren. Soweit wir diese Daten nicht mehr zur Durchführung der Dienstleistungen für Sie benötigen, werden die Daten gesperrt. Dies bedeutet, dass die Daten dann nur noch für Zwecke der Rechnungslegung und für Steuerzwecke verwendet werden dürfen.
Weitergabe von Daten
Wir geben Ihre persönlichen Daten nur an Dritte weiter, wenn:
- Sie Ihre nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO ausdrückliche schriftliche Einwilligung dazu erteilt haben,
- für den Fall, dass für die Weitergabe nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO eine gesetzliche Verpflichtung besteht, sowie
- dies gesetzlich zulässig und nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Abwicklung von Vertrags-verhältnissen mit Ihnen erforderlich ist.
- Wir bedienen uns im Übrigen geeigneter technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen,
um Ihre Daten gegen zufällige
- oder vorsätzliche Manipulationen, teilweisen oder vollständigen Verlust, Zerstörung oder gegen den
unbefugten Zugriff Dritter zu schützen.
Ihre Rechte
Gemäß der DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte gegenüber uns zu:
Auskunft
Sie können einerseits eine Bestätigung darüber verlangen, ob personenbezogene Daten, die Sie betreffen, von uns verarbeitet werden. Liegt eine solche Verarbeitung vor, können Sie über folgende Informationen Auskunft verlangen:
1) die Zwecke, zu denen die personenbezogenen Daten verarbeitet werden;
2) die Kategorien von personenbezogenen Daten, welche verarbeitet werden;
3) die Empfänger bzw. die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden oder noch offengelegt werden;
4) die geplante Dauer der Speicherung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten oder, falls konkrete Angaben hierzu nicht möglich sind, Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer;
5) das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, eines Rechts auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
6) das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
7) alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden;
8) das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
Berichtigung, Einschränkung
Sie haben ein Recht auf Berichtigung und/oder Vervollständigung ihrer verarbeiteten, personenbezogenen Daten, wenn diese unrichtig oder unvollständig sind.
Unter den folgenden Voraussetzungen können Sie die Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten verlangen:
(1) wenn Sie die Richtigkeit ihrer personenbezogenen für eine Dauer bestreiten, die es uns ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen;
(2) die Verarbeitung unrechtmäßig ist und Sie die Löschung ihrer Daten ablehnen und stattdessen die Einschränkung der Nutzung ihrer personenbezogenen Daten verlangen;
(3) wir die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, Sie diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen, oder
(4) wenn Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben und noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Unternehmens gegenüber Ihren Gründen überwiegen.
Übertragbarkeit Ihrer Daten
Weiterhin haben Sie jederzeit das Recht, Ihre uns zur Verfügung gestellten Daten an sich selbst oder einen Dritten übertragen zu lassen. Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde. Bitte beachten Sie, dass wir nur Daten übertragen können, die auf einer Einwilligung oder einem Vertrag beruhen.
Widerspruchsrecht
Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben oder sich der Widerspruch gegen Direktwerbung richtet. Im letzteren Fall haben Sie ein generelles Widerspruchsrecht, das ohne Angabe einer besonderen Situation von uns umgesetzt wird.
Möchten Sie von Ihrem Widerrufs- oder Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail: an gisela.fischer.hagen@gmx.de
Beschwerde / Aufsichtsbehörde
Darüber hinaus haben Sie als betroffene Person das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden Daten gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt:
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AGB
der MMF GmbH
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Geschäftsführerin: Gisela Fischer
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01.03.2023
§ 1. ALLGEMEINES
a) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle - auch zukünftigen- Rechtsbeziehungen vertraglicher und nichtvertraglicher Art zwischen MMF und dem Auftraggeber/Besteller (nachfolgend Kunde genannt), auch wenn im Einzelfall nicht gesondert darauf hingewiesen wird. Sie gelten ebenfalls für Lieferungen und Leistungen, die Dritte als Erfüllungsgehilfe der MMF erbringen.
b) Gegenbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil und heben die Gültigkeit der vorliegenden Geschäftsbedingungen der MMF nicht auf. Dies gilt auch, wenn MMF nicht ausdrücklich widerspricht. Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn MMF sie ausdrücklich schriftlich bestätigt.
c) Die Geschäftsbedingungen der MMF werden mit Erteilung des Auftrags Vertragsbestandteil. Sie gelten bis zum Ersatz durch andere, abweichende Ge-schäftsbedingungen der MMF. Nur einzelvertragliche, schriftliche Vereinbarungen gehen den Geschäftsbedingungen vor.
d) Jeder Kunde hat Änderungen seines Namens, seiner Firmenbezeichnung, seiner Anschrift oder seiner Vertretungsberechtigten der MMF unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
e) Die in den Schriftstücken der MMF enthaltenen Angaben, insbesondere Laufzeitangaben sowie sonstige, technische Details, verstehen sich mit den üblichen Abweichungen nach den einschlägigen Vorschriften bzw. technischen Tabellen.
§ 2. ANGEBOTE UND PRODUKTION
a) Sämtliche Angebote der MMF sind unverbindlich und freibleibend. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn er von MMF schriftlich bestätigt wird oder durch Erbringung der erstellten Leistung oder Lieferung.
b) Die Einzelleistungen richten sich im außerredaktionellen Bereich der technischen Produktion nach den jeweils aktuellen Preisen der zu beauftragenden Fremdfirmen/Dritten, nämlich Produktionsfirmen, Agenturen, Kameramänner, Tontechniker, Beleuchter, Cutter, Übersetzer, Sprecher und sonstige.
c) Die sich während der Produktion möglicherweise ergebenden Preisveränderungen gehen als Aufschlag auf das ursprüngliche Angebot zu Lasten des Kunden.
d) Die Auswahl der mit der Produktion beauftragten Fremdfirmen/Dritten obliegt allein MMF.
e) Der Kunde ist verpflichtet, der MMF und den von ihr beauftragten Fremdfirmen/Dritten alles für die Produktion Notwendige nach einer gemeinsam erstellten Liste wie z.B Rechte, Lizenzen, Vorbereitungen und Bedingungen rechtzeitig vor Produktionsbeginn zu beschaffen und bereit zu stellen. Die für die Produktion erforderlichen Vorbereitungen, technischen Installationen, vom Kunden zu stellendes Betreuungspersonal, und sonstige erforderliche Bedingungen stellt der Kunde nach Angaben MMF bzw. von MMF beauftragten Fremdfirmen/Dritten zur Verfügung.
MMF wird gegebenenfalls Versicherungen für die Produktionslaufzeit abschließen. Die Kosten der Versicherungen trägt der Kunde.
f) Durch vorstehend genannte mangelnde Vorbereitungen bzw. Produktionsbedingungen entstehende Fristverzögerungen, erforderliche weitere Produktionstage, Terminverschiebungen und höhere Kosten, Qualitätseinbußen oder Schadensersatzforderungen von Dritten trägt der Kunde. Dabei hat die MMF das Recht, auf Kosten des Kunden Ersatz zu beschaffen oder die Leistung zu verweigern. Kommt der Auftrag dadurch nicht zur Erfüllung, hat der Kunde den vereinbarten Gesamtbetrag ohne Abzug zu zahlen.
g) Die MMF legt dem Kunden - soweit für die Produktion im Ablauf erforderlich, (entweder eins davon oder mehrere) - Konzept, Treatment, Text, Drehbuch, Drehplan, Rohschnitt mit Materialsichtung sowie Endfassung zur inhaltlichen und sachlichen Genehmigung vor.
Erst nach erteilter Genehmigung wird die Produktion fortgesetzt.
h) Die Entscheidung über Änderungen im Sinne des Auftrags liegt im Ermessen der MMF, falls während der Produktion über entscheidungserhebliche Punkte aus tatsächlichen Gründen keine Klärung mit dem Kunden möglich ist und sonst eine Gefährdung oder ein Scheitern des Projekts zu befürchten ist.
§ 2a. Rechte
Der Kunde erwirbt zeitlich und räumlich unbegrenzt folgende einfache Rechte:
- Recht der weltweiten öffentlichen Wiedergabe:
Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht
- Recht der weltweiten öffentlichen Zugänglichmachung.
Der Kunde hat
- nicht das Recht zur Vervielfältigung
- nicht das Recht zur Verbreitung
- nicht das Recht zum Verkauf
- keine Senderechte
- nicht das Recht zur Bearbeitung
- nicht das Recht zur Zweitverwertung,
es sei denn, es wurde oder wird anders vereinbart.
§ 3. LIEFERUNG UND GEFAHRÜBERGANG
a) Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben und beginnen erst, sobald der Kunde die seinerseits zu beschaffenden und beizustellenden Leistungen (siehe § 2 e) zur Verfügung gestellt hat, erforderliche Freigaben und Genehmigungen vorliegen und vereinbarte Anzahlungen geleistet wurden.
b) Die Frist gilt als eingehalten, wenn bei ihrem Ablauf Versandbereitschaft angezeigt ist.
c) Wird ein ausdrücklich vereinbarter Liefertermin überschritten, sofern wegen einer Behinderung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Streik, Aussperrung, Kriegsgefahr, Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Personalmangel, Roh- und Betriebsstoffverknappung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Umstände, die MMF nicht zu vertreten hat und MMF sowie deren Zulieferanten die Lieferung und Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, so hat der Kunde das Recht, MMF eine angemessene Nachfrist zu setzen und für den Fall, daß MMF bis zum Ablauf dieser Nachfrist nicht liefert, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Vertragsstrafen, Schadensersatz-ansprüche wegen Nichterfüllung oder Verzuges sind ausgeschlossen. Sechs Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins kann der Kunde MMF schriftlich auffordern, binnen einer angemessenen Nachfrist zu liefern.
d) Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um die Dauer einer Behinderung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Streik, Aussperrung, Kriegsgefahr, Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Personalmangel, Roh- und Betriebsstoffverknappung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Umstände, die MMF nicht zu vertreten hat und MMF sowie deren Zulieferanten die Lieferung und Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Dauert die Behinderung länger als drei Monate, ist MMF wegen des noch nicht erfüllten Teils des Vertrages ganz oder teilweise zum Rücktritt berechtigt. Der Kunde ist in diesem Falle nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss oder unerlaubter Handlung sind sowohl gegen MMF als auch gegen deren Zulieferanten ausgeschlossen. Alle Rechte an den bis dahin produzierten Medien verbleiben bei MMF.
g) Alle Versendungen erfolgen grundsätzlich auf Kosten und Risiko des Kunden. Die Wahl der Versandart obliegt mangels besonderer Vereinbarung mit dem Kunden der MMF. Eine Versicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und dessen Kosten abgeschlossen.
h) Die Gefahr geht spätestens, auch bei frachtfreier Lieferung, bei Versendung auf den Kunden über. Unterbleibt die Versendung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen, geht die Gefahr mit der Anzeige der Versandbereitschaft über. In diesen Fällen wird die versandbereite Ware für Rechnung und Gefahr des Kunden auf Lager genommen. Die Fälligkeit der Rechnung wird dadurch nicht berührt. Ersatz für verlorengegangene oder auf dem Transportweg beschädigte Sendungen wird von MMF nicht geleistet, auch wenn der Untergang oder die Verschlechterung der Ware auf Zufall oder höherer Gewalt beruhen. Der Kunde ist zur Wahrung seiner Belange verpflichtet, innerhalb der vom Frachtführer gegebenen Fristen bei diesem den Schadensfall zu melden.
i) Bei höherer Gewalt, Streik oder Ähnlichem verlängert sich die Lieferzeit entsprechend, ohne daß der Kunde hieraus Rechte ableiten kann.
j) Verzögerungen, die auf Lieferschwierigkeiten, Personalproblemen, technischen Problemen oder zeitlichen Problemen der MMF bzw. der von ihr beauftragten Dritten/Erfüllungsgehilfen beruhen, hat diese dem Kunden gegenüber nicht zu vertreten.
§ 3a. PREISE
a) Es gelten die jeweils im Angebot schriftlich vorgelegten Preise der MMF. Die Preise verstehen sich in € zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer (MwSt).
Kosten für Versicherungen, Reisekosten, Übernachtungskosten, Zoll, Gebühren, Mietwagen und sonstige für die Produktion notwendige Kosten oder Preiserhöhungen, die bei Vertragsabschluß nicht erkennbar waren, sich erst bei Produktionsbeginn oder während der Produktion ergeben und von MMF nicht verschuldet sind, werden zusätzlich und mit einer Bearbeitungsgebühr von 5% dieser Kosten in Rechnung gestellt. Möglicherweise anfallende landesübliche Beschleunigungsgelder werden mit Eigenbelegen der MMF abgerechnet.
b) Beträge in fremder Währung werden so abgerechnet, wie sie der MMF mit Gebühren in Rechnung gestellt werden.
c) Kosten, die die MMF, die von ihr beauftragten Dritten bzw. deren Erfüllungsgehilfen vorfinanzieren, können dem Kunden mit einem Zinssatz von 10,5% ab dem Tage der Vorleistung in Rechnung gestellt werden.
d) Alle sonstigen, nicht im Vertrag vereinbarten, aber sich ergebenden Neben- und Zusatzleistungen der MMF, der von ihr beauftragten Dritten bzw. Erfüllungsgehilfen trägt der Kunde gemäß gesonderter Absprache. Gleiches gilt, ob berechtigt oder nicht, für Leistungen und Maßnahmen der MMF, die auf vertragswidriges und/oder rechtswidriges Verhalten des Kunden oder auf Zwangsmaßnahmen Dritter gegen den Kunden zurückzuführen sind.
e) Werden fest eingeplante und bestätigte Termine nicht wahrgenommen und entsteht der MMF hierdurch Produktionsausfall, erfolgt Berechnung:
bis 9 Wochen vor dem vereinbarten Produktionsbeginn 20%, bis 6 Wochen vor dem vereinbarten Produktionsbeginn 25%, bis 4 Wochen vor dem vereinbarten Produktionsbeginn 55%, bis 1 Woche vor dem vereinbarten Produktionsbeginn 60%,
mit Produktionsbeginn 75% und nach mehr als einem Drittel der vereinbarten Drehtage (es gelten ganze Tage) 100% der vertraglich vereinbarten Gesamtsumme.
§ 4. MUSIK, MATERIAL, VORLAGEN
a) Für Musiken Tondokumente, Texte, Fotos, Filme, Materialien und Vorlagen jeglicher Art, analog oder digital, die der Kunde der MMF für die Verwendung innerhalb eines Auftrags zur Verfügung stellt, trägt dieser die volle Haftung und das Risiko (siehe auch § 2 der GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der MMF). Die MMF versichert diese nicht.
b) Der Kunde trägt in allen Fällen die volle Haftung auch im Sinne des Urheberrechtes und versichert, dass den von ihm gelieferten Vorlagen - wie oben genannt - keine Bestimmungen oder Auflagen (auch behördliche) entgegenstehen und er der Inhaber der urheberrechtlichen Nutzung ist sowie über die notwendigen Lizenz-, Auswertungs- und Verwertungsrechte zeitlich und räumlich uneingeschränkt verfügt. Der Kunde stellt die MMF von Ansprüchen Dritter frei.
c) Der Kunde hat der MMF den Schaden zu ersetzen, der durch die Verletzung der Hinweispflicht entsteht. Auf Verlangen der MMF hat der Kunde den Nachweis durch Vorlage seiner entsprechenden Verträge/Genehmigungen zu erbringen. Erfolgt dies nicht, ist die MMF berechtigt, Einzelleistungen dieser Verwendung für den Auftrag zu verweigern, ohne dass davon der Gesamtauftrag berührt wird. Dadurch entstehende Änderungen werden dem Kunden gesondert berechnet.
d) Anfallende Gebühren aus Urheberrechten - wie oben genannt -Lizenz- und/oder GEMA-Gebühren hat ausschließlich der Kunde zu tragen. Dem Kunden ist bekannt, daß die MMF oder Dritte/Erfüllungsgehilfen verpflichtungsgemäß Meldungen und/oder GEMA-Meldungen durchführt. Unabhängig davon verpflichtet sich der Kunde ebenfalls zur GEMA-Meldung in Absprache mit der MMF.
Kann ohne solche erforderlichen Freigaben, die der Kunde verschuldet, die Produktion von der MMF auftragsgemäß nicht abgeschlossen und der Vertrag nicht erfüllt werden, erfolgt Berechnung zu 100%. Entstehende Zusatzkosten zum Abschluss des Auftrags gehen zu Lasten des Kunden.
§ 5. ZAHLUNG
a) Alle Rechnungen werden nach Zugang der Lieferung des Rohschnitts oder auch nach erbrachten Einzelleistungen rein netto in € ohne Abzug fällig. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber und unter dem Vorbehalt der Einlösung angenommen.
b) Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage ab Rechnungsdatum. Kommt der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so ist die MMF berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, gerechnet vom Tage der Fälligkeit an, zu verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die MMF berechtigt, für noch ausstehende Leistungen und Lieferungen aus laufenden Verträgen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
c) Bei Verzug oder vor vollständiger Bezahlung aller fälligen Rechnungen einschließlich ausstehender Verzugszinsen erlischt unbeschadet anderer Rechte der MMF das Recht des Kunden zur Nutzung und Verwertung.
d) Vorleistungen für die Produktion trägt der Kunde. Es werden unverzüglich fällig: mit Vertragsabschluß das erste Drittel der Gesamtsumme, mit Produktionsbeginn das zweite Drittel der Gesamtsumme und das restliche Drittel mit Fertigstellung des Rohschnitts, sofern nicht ausdrücklich die Regelung nach § 5 Abs. a dieser Bedingungen vereinbart wird.
d) Ein Zurückhaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen. Gegen Zahlungsansprüche der MMF kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 6. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
a) Die MMF haftet nicht für Material- und Qualitätsfehler.
b) Mängelrügen oder Beanstandungen haben unverzüglich schriftlich zu erfolgen.
c) Gewährleistungsansprüche des Kunden beschränken sich auf das Recht der technischen, aber nicht inhaltlich-gestalterischen Nachbesserung durch die MMF.
c) Die MMF haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
d) Soweit das von der MMF für den Kunden produzierte und archivierte analoge oder digitale Rohmaterial oder das der MMF übergebene Material (§ 4 dieser Geschäftsbedingungen) durch Stromausfall, technischen Schaden oder sonstige nicht grob fahrlässige Umstände beschädigt oder unbrauchbar wird, ist die MMF nur zum Ersatz des jeweiligen Materialwertes verpflichtet. Die MMF versichert diese Materialien nicht. Im übrigen stellt der Kunde die MMF von Ansprüchen Dritter frei.
§ 7. UNWIRKSAMKEIT
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedin-gungen unwirksam sein, so berührt dies die übrigen Bedingungen nicht. Nichtige oder unwirksame Bestimmungen sind vielmehr in gültige Vereinbarungen umzuwandeln, die dem wirtschaftlichen Sinn und rechtlich Gewollten entsprechen.
§ 8. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden beiderseitigen Verpflichtungen wird der Sitz der MMF in Hagen a.T.W. vereinbart. Es findet allein das deutsche Recht Anwendung so, wie es unter deutschen Vertragspartner gilt.
§ 9. DATENVERARBEITUNG
Dem Kunden der MMF ist bekannt, daß die MMF im Rahmen des Geschäftsverkehrs anfallende Daten laut der Datenschutzverordnung speichert und automatisch verarbeitet.